BITUPLAST® L

Elastomer vergütete, faserverstärkte gefüllte Nahtklebemasse auf Basis Bitumen-Lösemittel

BITUPLAST® L ist eine einbaufertige, kalt verarbeitbare und schnelltrocknende Polymerbitumenmasse mit Faser- und Mineralarmierung. Durch die enthaltene Haft- und Lösemittelkomponente ist BITUPLAST-L sehr geschmeidig und dringt so in die Poren und Vertiefungen ein. Dadurch geht sie eine besonders feste Verbindung mit der Flanke ein und besitzt bereits kurz nach dem Applikationsvorgang eine hohe Standfestigkeit. Die aufgebrachte Masse ist schnell wasserfest, auch wenn sie noch nicht vollständig durchgetrocknet ist.

Anwendung

BITUPLAST® L ist speziell für Nähte in Asphaltdeckschichten (Längs- und Quernähte) einzusetzen sowie zum Verkleben von Kunststoffkammerfüllelementen im Gleisbau geeignet.

BITUPLAST® L ist frostunempfindlich. Zur besseren Verarbeitung bei niedrigen Außentemperaturen sollte der Nahtkleber zuvor ausreichend lange bei Raumtemperatur gelagert werden. Durch die enthaltenen leicht flüchtigen Lösemittel ist BITUPLAST® L Nahtkleber als Gefahrgut zu kennzeichnen und ist entsprechend zu lagern. In Bereichen mit mangelndem Luftaustausch ist für ausreichende Frischluftzufuhr zu sorgen.

Verarbeitung

Die zu behandelnde Nahtflanke muss trocken und sauber sein. BITUPLAST® L wird bei einer Nahtflankenhöhe von 4 cm mit 80 g/lfdm., bei 6 cm Nahtflankenhöhe mit 120 g/lfdm. aufgetragen. Die Verarbeitung kann manuell mit Pinsel oder mit Spachtel erfolgen. Ebenso ist ein maschinelles Aufbringen möglich. Die Gebinde müssen vor dem Verarbeiten gründlich aufgerührt werden. Nach längerer Lagerung kann die Masse sich absetzen. Sie ist aber nach gründlichem Aufrühren leicht wieder in gebrauchsfertigen Zustand zu bringen. BITUPLAST® L ist nicht für einen Profilausgleich geeignet.

Theoretischer Materialverbrauch

ca. 20-40 g/lfdm je 1 cm Schichtdicke

Lieferform
Artikelnummer Gebindegröße Menge 1. Palette
155021 25 kg, Eimer 12 300 kg
Gefahrenhinweise
  • R 11 leicht entzündlich     
  • S 3/7/9 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
  • R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädl. Wirkung haben. 
  • S 16 Von Zündquellen fernhalten – nicht rauchen.
  • R 65 Gesundheitsschädl.: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.   
  • S 23 Dämpfe nicht einatmen.
  • S 29 Darf nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
  • R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.   
  • S 51 Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden.

Bitte beachten Sie, dass die Angaben in dieser Druckschrift unseren derzeitigen Erkenntnissen entsprechen. Sie befreien den Verarbeiter aufgrund der Vielzahl möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte nicht von eigenen Prüfungen. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann aus unseren Angaben nicht abgeleitet werden. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten.

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