BITUREP® L
Wo nichts hält, hält BITUREP! 

für hoch belastete Asphalt- und Betonverkehrsflächen
BITUREP® L ist ein einkomponentiges, kalt zu verarbeitendes und sofort einbaufähiges Reparatur-material auf Lösemittelbasis

Anwendungsbereiche
  • Für hoch belastete Verkehrsflächen wie Kreuzungsbereiche, Mittelnähte usw.
  • Flugplätze – für die Kleinausbesserung im Bereich von Start- und Landebahnen sowie Standplätzen
  • Bei der Schlaglochflickung für Bahnübergänge im Asphalt-/Schienenbereich
  • Als Ausgleichsmaterial für Anrampungen
  • Als Verschlussmaterial nach Asphalt- oder Betonbohrung
  • Auf Straßen im Pflastersanierungsbereich
  • Im Garten- und Landschaftsbaubereich
Verarbeitung

Die zu reparierende Stelle muss für eine optimale Haftung von Wasser, Eis oder Schmutz befreit werden. Der Einbau sollte in einer Dicke von 1 – 5 cm erfolgen. Tiefere Schadstellen müssen vorab mit Schotter oder Splitt aufgefüllt werden. Alternativ erfolgt ein schichtweiser Aufbau in 2 Lagen. BITUREP® L wird direkt aus dem Hobbock aufgetragen, gleichmäßig verteilt und provisorisch festgeklopft. Anschließend wird die sanierte Schadstelle mittels Stampfer oder Rüttler verdichtet und mit Sand bzw. Brechsand abgestreut. Die Stelle ist nach Aushärtung, fräs- und überbaubar und kann sofort wieder befahren werden. Der Straßenverkehr sorgt für die endgültige Verdichtung


Verbrauch

25 kg = 1 m x 18 mm

Lieferform
Körnung Artikelnummer Gebindegröße Menge 1. Palette
0/3 15401725 25 kg, Eimer 24 600 kg
0/5 15401825 25 kg, Eimer 24 600 kg
Lagerung

BITUREP® L kann im geschlossenen Gebinde mind. 1 Jahr gelagert werden. Angebrochene Gebinde wieder verschließen. In den Wintermonaten empfehlen wir, für eine bessere Verarbeitbarkeit, die Lagerung bei Raumtemperaturen


Bitte beachten Sie, dass die Angaben in dieser Druckschrift unseren derzeitigen Erkenntnissen entsprechen. Sie befreien den Verarbeiter aufgrund der Vielzahl möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte nicht von eigenen Prüfungen. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann aus unseren Angaben nicht abgeleitet werden. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten.

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