BITU® M 65 K

Kationische Mischemulsion auf Basis von Bitumenemulsion BITU® M 65 K ist ein Bindemittel zur Herstellung von langem lagerfähigem Kaltasphalt

Anwendung

Kaltasphalt ist zur Beseitigung von Fahrbahnschäden, im Rahmen der vorbeugenden Straßenerhaltung und zum Verfüllen von Schlaglöchern, breiten Rissen und Frostaufbrüchen geeignet.

Eigenschaften

BITU® M 65 K ist eine gefluxte Spezial-Bitumenemulsion auf Bitumenbasis, ohne carbo-stämmige Komponenten. Diese Spezialemulsion ist in ihrer Wirkung so eingestellt, dass sie partiell am Mineralstoff bricht. In dieser Phase wird eine gute Haftung zum Mineralstoff und damit eine gute Umhüllung sichergestellt. Der verbleibende Anteil der Bitumenemulsion verbindet sich aufgrund der speziellen Wirkstoffe nur langsam mit dem Gestein. Durch diesen Vorgang bleibt die Emulsion mit ihrer verbleibenden Flüssigkeit noch längere Zeit wirksam und bildet einen Emulsionsfilm, welcher für die gute Verarbeitungs- und Rieselfähigkeit von Kaltasphalt ausschlaggebend ist.


Verarbeitung

BITU® M 65 K kann in allen Arten von Mischanlagen wie z.B. Heißmischanlagen, Betonmischanlagen o. ä. verarbeitet werden. Generell ist die Emulsion in separaten Tanks zu lagern und über separate Leitungen zu fördern. Die zugehörige Dosiereinheit muss für den Einsatz von Emulsionen geeignet sein. Bei Heißmischanlagen ist zu beachten, dass die Emulsion auf keinem Fall über die üblichen Bitumenleitungen gefördert werden kann. (Emulsionsleitungen nicht über ca. 80° C beheizbar sein)


Richtrezeptur

Die grundsätzliche Eignung der einzusetzenden Mineralstoffe ist vorab zu prüfen. Eine individuelle Anpassung der Bitumenemulsion, an die Mineralstoffe ist möglich. Bewährt hat sich die Körnung 2/5 mm mit einem maximalen Unterkorn. Der zugehörige Bindemittelanteil liegt, je nach Korngrößenverteilung bei ca. 4,5 – 4,8 %, d.h., bei einem Emulsionsanteil von ca. 6,9 – 7,5 %.


Lieferform
Artikelnummer Gebindegröße
lose Ware im Tankzug

Bitte beachten Sie, dass die Angaben in dieser Druckschrift unseren derzeitigen Erkenntnissen entsprechen. Sie befreien den Verarbeiter aufgrund der Vielzahl möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte nicht von eigenen Prüfungen. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann aus unseren Angaben nicht abgeleitet werden. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten.

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