BITUFIX®  L – Porenfüllmasse

Einbaufertige Porenfüllmasse für die Oberflächenversiegelung


BITUFIX® L ist eine gebrauchsfertige, lösemittelhaltige Porenfüllmasse zur Oberflächenversiegelung von offenporigen Asphaltdecken. Das Material kann zur Nachbehandlung von zu rau gewordenen Asphaltdecken, sowie zur Ausbesserung von Fehlstellen und Nähten eingesetzt werden. BITUFIX® L geht eine feste Verbindung mit der Unterlage ein und wirkt regenerierend auf das Bindemittel der alten Asphaltunterlage.


Anwendung

BITUFIX® L wird vorzugsweise in folgenden Bereichen eingesetzt:


  • Oberflächenversiegelung von Asphaltdecken
  • Porenfüllung von neuen Asphaltdecken
  • Provisorische Versiegelung von Asphaltbinder oder –tragschichten, z.B. bei Baustraßen
  • Instandsetzung gealterter Asphaltdeckschichten
  • Verkehrsfreigabe auf 40 km/h kann nach Abstreuung sofort erfolgen


Verarbeitung

BITUFIX® L ist vor Gebrauch gründlich aufzurühren. Die zu behandelnde Unterlage muss trocken und sauber sein. Die Außentemperatur sollte 5°C nicht unterschreiten. Unebenheiten oder Schlaglöcher sind rechtzeitig vor der Versiegelung auszubessern. BITUFIX® L eignet sich nicht als Profilausgleich oder dicke Beschichtungen. Die Porenfüllmasse wird auf die Unterlage gegossen, mit einem Gummischieber verteilt und dünn abgezogen. Bei großen Flächen, ab 5.000 qm, empfiehlt sich der Einsatz des Schlämmeeinbaugerätes. Generell ist eine Lage zur Versiegelung ausreichend. Die behandelte Fläche kann zum Abstumpfen zusätzlich mit Sand abgestreut werden.


Verbrauch

Der Materialverbrauch von BITUFIX® L Porenfüllmasse ist abhängig von der Beschaffenheit und der Struktur der Unterlage:

  • bei Asphaltbeton:    ca. 0,8 – 1,3 kg / m²
  • bei Asphaltbinder und -tragschichten
    ca. 1,5 – 2,0 kg/m²


Lieferform
Artikelnummer Gebindegröße Menge 1. Palette
15400125 25 kg, Eimer 18 450 kg
Lagerung

BITUFIX® L ist Im Originalgebinde ungeöffnet mindestens 12 Monate lagerfähig.

Bitte beachten Sie, dass die Angaben in dieser Druckschrift unseren derzeitigen Erkenntnissen entsprechen. Sie befreien den Verarbeiter aufgrund der Vielzahl möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte nicht von eigenen Prüfungen. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann aus unseren Angaben nicht abgeleitet werden. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten.

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