Bituminöse Heißvergussmasse für Pflastersteinfugen BITUFUG® PM ist heiß zu verarbeitende Pflaster-vergussmasse auf Bitumenbasis, mit mineralischen Füllstoffen
Vergussmasse zum Vergießen von Groß- und Kleinpflastern jeder Art. BITUFUG® PM kann ebenfalls zum Abdichten von gering belasteten Fugen in Bauwerken aus Beton, Mauerwerk oder Stahlbeton verwendet werden. Qualität gem. ZTV Fug-StB 01 und geprüft nach TL FUG-StB 15
Es sollte nur bei trockener Witterung, sowie bei Temperaturen über 5° C verarbeitet werden. Die Fugen müssen sauber und trocken sein. Lose Bestandteile sind zu entfernen. Die Fugentiefe muss mindestens das 1,5-fache der Fugenbreite betragen, jedoch nicht weniger als 12 mm. Unmittelbar vor den Vergussarbeiten werden die Fugen in der Regel mittels Druckluft ausgeblasen. Grundsätzlich sind die Fugenflanken, sowie der Fugengrund mit BITUSOL® Voranstrich vorzubehandeln. Bei einsetzendem Regen ist das Vergießen vorübergehend einzustellen. Fugen von mehr als 20 mm Tiefe sind in 2 Arbeitsgängen zu vergießen. Der zweite Verguss muss unmittelbar nach dem Erkalten des ersten Schicht durchgeführt werden.
Die Masseblöcke bei einer Temperatur von 150° C, langsam unter gelegentlichem Umrühren oder Umwälzen einschmelzen. Die Temperatur kann zeitweise um bis zu 10% Über- oder Unterschritten werden. Eine Temperatur von über 200° C sollte aber unbedingt werden.
Die Arbeiten sollte nur bei trockener Witterung und bei Temperaturen über 5° C ausgeführt werden. Während der Auskühlung zieht sich das Material zusammen. Aus diesem Grund ist die Vergussmasse mit Überstand einzubauen. Erforderliche Nachgießarbeiten, sollten auf die glänzende, saubere Oberfläche des ersten Gusses erfolgen.
ca. 1,4 kg/l Fugeninhalt. Der Verbrauch des BITUSOL-Voranstriches beträgt ca. 3 % des Vergussmassenbedarfes.
ca. 150° C
Dichte: ca. 1,40 g/cbm
Artikelnummer | Gebindegröße | Menge | 1. Palette |
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15500130 | 30 kg, Karton | 21 | 630 kg |
15500113 | 13,5 kg, Karton | 48 | 648 kg |
Bitte beachten Sie, dass die Angaben in dieser Druckschrift unseren derzeitigen Erkenntnissen entsprechen. Sie befreien den Verarbeiter aufgrund der Vielzahl möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte nicht von eigenen Prüfungen. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann aus unseren Angaben nicht abgeleitet werden. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten.